Autor Thema: "Markenrecht"  (Gelesen 553 mal)

Online Maik

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"Markenrecht"
« am: 06.02.10 um 09:10:48 »
Angenommen ich will ein T-shirt herstellen und verkaufen.
Auf diesem soll ein Herstellerlogo (z.Bs. Renault).
In wie fern ist das möglich???

Wie sieht das rechtlich eigentlich mit diesen Aufklebern von E.bay aus mit K&N und was es da nicht alles gibt ....????

WaschiRS

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #1 am: 06.02.10 um 09:15:08 »
Ich denke du darfst es nicht, da es sich ja um eingetragene Marken handelt.

Ausführlich kannst du es hier lesen

http://www.marken-recht.de/dmr/framedmr.html

Grüsse

Online Maik

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #2 am: 06.02.10 um 09:16:04 »
Ich denke du darfst es nicht, da es sich ja um eingetragene Marken handelt.

Ausführlich kannst du es hier lesen

http://www.marken-recht.de/dmr/framedmr.html

Grüsse

Ich will nicht wissen, das ich es nicht darf, ich will wissen wie ich es darf...
Ich verkaufe ja nicht die Marke als "" sondern nur mit dem Logo.

WaschiRS

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #3 am: 06.02.10 um 09:30:14 »
http://www.markenmagazin.de/marken-auf-t-shirts-hier-droht-eine-abmahnung/

Du darfst es nicht verwenden. Und wer das druckt macht sich auch strafbar.

Offline HaiTech

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #4 am: 06.02.10 um 09:31:43 »
Ich will nicht wissen, das ich es nicht darf, ich will wissen wie ich es darf...

Du darfst es nur mit Genehmigung des Markeninhabers. WENN es sich um ein in dem Land geschützte Marke handelt.  Ansonsten: wo kein Kläger , da kein Richter  :icon_blackeye:
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Online Maik

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #5 am: 06.02.10 um 10:09:59 »
Ansonsten: wo kein Kläger , da kein Richter  :icon_blackeye:

Ja so wird es wohl bei E.bay sein....
Ich werde einfach mal beim Marketing vorstellig werden....
Ist ja Werbung für diese Firmen dann.
Wenn nicht gibt es ja noch Plan B  ;D

WaschiRS

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #6 am: 06.02.10 um 10:21:16 »
Wenn nicht gibt es ja noch Plan B  ;D

Und der sieht wie aus??? :toothy9:

Online Maik

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #7 am: 06.02.10 um 10:26:05 »
Und der sieht wie aus??? :toothy9:

Sag ich nicht
Habe sogar noch Plan C der geht in 2.Wochen zum Anwalt zur Überprüfung
Und Plan D steht schon mal als Skizze auf Papier,
muss ich mal schauen wann ich mal wieder Zeit habe, aber da gehts nur um 50.000 CHF Preisgeld  :occasion18:.
Gucken ob ich nee Chance habe  ;D.

Offline kubMCC

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #8 am: 06.02.10 um 11:38:00 »
kommt's nicht auch noch drauf an, ob man damit Profit machen will oder nur Eigengebrauch?

Also wenn ich mir ein Shirt mit Disneyfiguren sticken lasse, dann darf die Stickerei das tun, wenn ICH das Shirt zur Verfügung stelle und ich nur die Stickarbeit bezahle. Wenn SIE das Shirt besorgt, die Figuren draufstickt und mir dann für BEIDES zusammen Geld abknöpft, dann kriegt sie Ärger. (so geschehen in 2006)

Lieber 2-mal zuviel fragen ...... (meine Meinung)
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Offline HaiTech

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #9 am: 06.02.10 um 12:31:07 »
kommt's nicht auch noch drauf an, ob man damit Profit machen will oder nur Eigengebrauch?

Nein kommt es nicht.  Eigengebrauch wird blos seltener Verfolgt weil die finanzielle Strafe (und damit der Erlös des Klägers und dessen Anwalt) sich nach dem (theoretisch)
vom Markenrechtsverletzer erzielten Gewinn richtet.  Also auf deutsch gesagt: der Kläger behauptet den Erlös den der Markenrechtsverletzer erzielt hat, hätte er auch erzielen
können, was natürlich in einigen Fällen Quatsch ist.  Dazu kommt noch ein Straffaktor (meistens 2) und die restlichen Prozesskosten.

Ob der Markeninhaber auf Geld oder nur den Schutz seiner Marke aus ist, kann man ganz gut sehen ob er erstmal nur Unterlassung der Markenverwendung verlangt oder gleich
finanziellen Ausgleich.
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Offline kubMCC

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #10 am: 06.02.10 um 14:32:37 »
Nein kommt es nicht.  Eigengebrauch wird blos seltener Verfolgt weil die finanzielle Strafe (und damit der Erlös des Klägers und dessen Anwalt) sich nach dem (theoretisch)
vom Markenrechtsverletzer erzielten Gewinn richtet.  Also auf deutsch gesagt: der Kläger behauptet den Erlös den der Markenrechtsverletzer erzielt hat, hätte er auch erzielen
können, was natürlich in einigen Fällen Quatsch ist.  Dazu kommt noch ein Straffaktor (meistens 2) und die restlichen Prozesskosten.

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finanziellen Ausgleich.

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Offline RSCS-Uwe

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Re: "Markenrecht"
« Antwort #11 am: 07.02.10 um 08:33:46 »
ich kann dazu nur folgendes sagen. Ich betreibe ja simracing. diese rennen werden immer per livestream ins internet übertragen, mit moderation. die fahrzeuge sind da frei zu gestallten sowohl  mit farbe als auch mit anbringen von firmenlogos.  hier gab es schon abmahnungen und sogar vierstellige beträge wurden da gezahlt, weil  logos von firmen ohne dren zustimmung auf den autos drauf war.....also  alles nicht so einfach
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